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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2024

1. ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Georg Schumann GmbH & Co. KG, Bad Mergentheimer Straße 28-30, 97999 Igersheim.

1.2 Wir schließen Verträge ausschließlich mit Unternehmern. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Unsere AGB gelten für alle Verträge mit unseren Kunden ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Diese AGB gelten auch bei künftigen Vertragsabschlüssen, sowie ergänzend die Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr („Tegernseer Gebräuche“).

2. ANGEBOTE, VERTRAGSSCHLUSS, SPRACHE

2.1 Serienmäßig hergestellte Waren werden grundsätzlich nach Muster oder Abbildung verkauft.

2.2 Unsere Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. Bestellungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Die Annahme eines Kundenangebotes kann auch durch Lieferung oder Erbringung der vertraglichen Leistungen erfolgen.

2.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.

2.4 An Abbildugen, Zeichnungen, Kalkulationen und Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor.

3. PREISE UND ZAHLUNGEN

3.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Bei Werkleistungen sind wir dazu berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden nach unserer geltenden Preisliste berechnet. Darauf weisen wir den Kunden gesondert hin. Alternativ können wir dem Kunden ein Angebot über die nachträglichen Änderungen unterbreiten.

3.2 Der Kunde haftet dafür, dass der Transport bis zur Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln eines Transporteurs möglich ist.

3.3 Unsere angegebenen Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, „ab Werk“, ausschließlich Fracht, Zoll, Gebühren, Porto, Versicherung und branchenüblicher Verpackung zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zahlungen dürfen nur an uns oder an von uns schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden.

3.4 Im Falle der Kündigung eines wirksam abgeschlossenen Vertrages durch den Kunden werden die angefallenen Kosten in Form von Planungsaufwand, Rücklaufgebühren, Buchungsgebühren, lohngebundenen Kosten und sonstigen Aufwendungen in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 25 % des Auftragswertes, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

3.5 Wir sind dazu berechtigt, zusätzliche Kosten geltend zu machen, sofern der Kunde eine spätere Lieferung wünscht und wir ihn auf die separaten Kosten und deren Höhe hinweisen.

3.6 Tritt später als vier Monate nach Vertragsschluss eine wesentliche Änderung der Material-, Logistik-, Zoll- oder Energiekosten sowie sonstiger Fremdkosten ein, so sind wir berechtigt, eine angemessene Anpassung des Preises unter Berücksichtigung dieser Faktoren vorzunehmen. Sollten die Preiserhöhungen 20 % des ausgewiesenen Gesamtbetrags übersteigen, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.7 Wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so können wir die Leistung verweigern und dem Kunden eine angemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Kunden oder erfolglosem Fristablauf können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung fordern.

4. LIEFERUNG

4.1 Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind.

4.2 Lieferverzögerungen, die aufgrund von höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen entstehen, die höherer Gewalt gleichstehen (wie z.B. währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen wie bspw. Feuer, Maschinendefekte, Bruch, Rohstoff- oder Energiemangel, Epidemien oder Pandemien) berechtigen uns, die Lieferung bzw. Erbringung der Leistung für die Dauer der höheren Gewalt hinauszuschieben. Sofern ein Festhalten am Vertrag aufgrund der Verzögerung für den Kunden unzumutbar wird, so ist dieser zum Rücktritt berechtigt. Bei nicht nur vorübergehenden Leistungshindernissen sind wir ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurücktreten.

4.3 Lieferungen erfolgen grundsätzlich nur bis zur Bordsteinkante, sofern nicht abweichend vereinbart ist.

4.4 Wir sind zur Teillieferung berechtigt, es sei denn, es handelt sich um zusammengehörende Teile.

4.5 Die Versendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über.

4.6 Sollte eine Selbstabholung vereinbart worden sein, so werden wir den Kunden per E-Mail oder telefonisch darüber informieren, wann die bestellten Waren bei uns zur Abholung bereitstehen.

4.7 Jedes Angebot steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist, weil wir bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar und unverschuldet von unseren Lieferanten nicht beliefert werden, haben wir das Recht, uns von dem Vertrag zu lösen. In diesem Falle werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht möglich ist, und ihm evtl. bereits gezahlte Entgelte unverzüglich erstatten. Eine Schadensersatzhaftung wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen, sofern hinsichtlich der fehlenden Verfügbarkeit der Ware weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens bleibt unberührt.

5. EIGENTUMSVORBEHALT

5.1 Jede von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

5.2
a) Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum anteilig an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware i. S. d. lit. b).

  1. b) Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass er sich das Eigentum vorbehält und die Forderung aus der Weiterveräußerung gem. lit b) bis d) auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Als Weiterveräußerung i. S. dieses Abschnittes gilt auch die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung von Werkverträgen.
  2. c) Die Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware wird zusammen mit sämtlichen Sicherheiten, die der Kunde für die Forderung erwirbt, bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verkauften Waren abgetreten.
  3. d) Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung erlischt im Falle unseres Widerrufs, spätestens aber bei Zahlungsverzug oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Von unserem Widerrufsrecht werden wir nur dann Gebrauch machen, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch aus diesem oder aus anderen Verträgen mit dem Kunden durch dessen mangelnde Zahlungsunfähigkeit gefährdet wird. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen zukommen zu lassen. Zur Abtretung der Forderung ist der Kunde in keinem Fall befugt.
  4. e) Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigungen durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs oder zum Rücktransport der Vorbehaltsware aufgewendet werden muss, soweit sie nicht von Dritten ersetzt werden.
  5. f) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb des Kunden zu betreten. Gleiches gilt, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen mit dem Kunden durch dessen mangelnde Zahlungsfähigkeit gefährdet wird. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben unberührt.
  6. g) Übersteigt der Rechnungswert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen einschließlich Nebenforderung (Zinsen, Kosten oder ähnliches) insgesamt um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

6. VERZUG DES KUNDEN / LAGERKOSTEN

Kommt der Kunde mit der Abholung oder Ermöglichung der Montage in Verzug, können wir für die Verzugsdauer angemessen Lagerkosten geltend machen, über die wir den Kunden zuvor informieren. Wir sind aber auch berechtigt, nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen oder Schadensersatz statt Erfüllung zu fordern.

7. GEWÄHRLEISTUNG

7.1 Wir leisten Gewähr wie folgt: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche bzw. Pflichtverletzungen, die in Ziffer 8 genannt sind.

7.1.1 Die gelieferte Ware muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.

7.1.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.

7.1.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Wahl an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.

7.1.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung.

7.1.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Wahl durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.

7.2 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.

7.3  Holz ist ein Naturprodukt. Seine naturgegebenen Eigenschaften, Unterschiede und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere sind die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf, der Verarbeitung und Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite natürlicher Farb-, Struktur- und sonstiger Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinen Reklamations- und Haftungsgrund dar. Gegeben falls hat der Käufer fachgerechten Rat einzuholen. Für die Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

8. HAFTUNG FÜR PFLICHTVERLETZUNGEN IM ÜBRIGEN

8.1 Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, dass wir eine Pflicht verletzt haben, folgendes:

Wir haften für unsere Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadensersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen. Darüber hinaus haften wir nur in folgendem Umfang:

8.2 Verletzen wir eine vertragswesentliche Pflicht, also eine solche, ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht erfüllt werden könnte, haften wir auch in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der leichten Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ist der Schaden aber auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.3 Liegt der Pflichtverstoß von uns nicht in der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, haften wir nur für die Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes.

8.4 Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9. STREITSCHLICHTUNGSSTELLE

Wir sind nicht dazu bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

10. DATENSCHUTZ

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beachten wir die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Europäische Datenschutzgrundverordnung („DSGVO") und das Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“).

11. ABTRETUNGSVERBOT, AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG

Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind ohne schriftliche Zustimmung von uns nicht übertragbar. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Im Fall einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zurückbehaltungsrecht nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Preis zulässig.

12. ALLGEMEINES

12.1 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Sitz. Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten nicht.

12.3 Der Kunde ist nur berechtigt mit Forderungen aufzurechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.